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Die Nachrüstung und der Neubau von Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen wird gefördert.
Mit der Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) soll die Nachrüstung bzw. der Neubau von Kleinklärananlagen mit biologischen Reinigungsstufen unterstützt werden.
Die Zuwendung für den Bau einer biologischen Reinigungsstufe beträgt 1.000 EUR für eine 4-EW-Anlage zuzüglich 150 EUR für jeden weiteren EW. Falls in Verbindung mit der biologischen Stufe eine Vorreinigung errichtet wird, kommen nochmals 400 EUR hinzu. Für die Erfüllung weitergehender Anforderungen können zusätzlich 300 EUR für eine 4-EW-Anlage und 30 EUR für jeden weiteren EW gewährt werden. (siehe unter "Fristen")
Die Gemeinde muss in einem Abwasserentsorgungskonzept festlegen, dass der betreffende Ortsteil auf Dauer nicht an eine gemeindliche Kanalisation angeschlossen wird. Das Wasserwirtschaftsamt muss auf Grundlage dieses Abwasserentsorgungskonzeptes eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ausgesprochen haben. Nicht förderfähig sind Kleinkläranlagen für Gebäude, die zum Stichtag 01.01.2002 keinen Abwasseranfall hatten (Neubauten). Nicht förderfähig sind zudem Kleinkläranlagen, die vor dem 01.01.2002 mit biologischen Reinigungsstufen ausgerüstet wurden sowie Anlagen mit einer Ausbaugröße über 50 EW. (s. u.g. Frist)
Die "RZKKA 2010" sind befristet bis zum 31.12.2014.
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Cornelienstr. 1
63739 Aschaffenburg
Fon: +49 (0)6021 393-12
Fax: +49 (0)6021 393-430
poststelle(@)wwa-ab.bayern.de
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Gültig bis: 05.05.2014