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Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.
Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstler-innen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkom-men eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausge-wählt worden sind.
Die letzte Auswahlrunde fand im Herbst 2010 statt. Das Programm läuft in seiner derzeitigen Förderperiode vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2012.
Der nächste Auswahltermin für den Förderzeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014 findet vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen LAndtag im Herbst 2012 statt.
Die Bewerber müssen ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und seit mindestens drei Jahren in Bayern leben und arbeiten. Das durchschnittliche Jahreseinkommen der Künstler darf eine Höchstgrenze von 15.500 EUR, bei Verheirateten eine Höchstgrenze von 23.000 EUR nicht übersteigen; für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöhten sich diese Sätze um 3.100 EUR.
Keine
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Gültig bis: 31.03.2014