Gemeinde Thüngersheim

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Bestattungskosten, Lastenausgleich

Beschreibung

Für Empfänger von Kriegsschadenrente und deren Ehegatten, die am 1. Januar 2006 an der Sterbevorsorge nach § 277 LAG teilnehmen, wird im Falle ihres Todes ein Sterbegeld von je 750,00 Euro gewährt. Zu den entstehenden Kosten trägt der Unterhaltsempfänger monatlich 2,00 Euro bei; dieser Betrag wird von den laufenden Zahlungen an Kriegsschadenrente einbehalten.

§ 292b Lastenausgleichsgesetz

Bundesausgleichsamt

Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt:

Bundesausgleichsamt
Saalburgstraße 157
61350 Bad Homburg v. d. Höhe
Fon: +49 (0)301 187030-0
Fax: +49 (0)30 187030-3450
Bundesausgleichsamt(@)badv.bund.de

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Gültig bis: 01.07.2013

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