Gemeinde Thüngersheim

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Selbstständige, soziale Sicherung, Soziale Pflegeversicherung

Beschreibung

Soweit Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sind sie in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich jedoch innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen.

§ 22 Sozialgesetzbuch XI

Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen

Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt:

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Gültig bis: 01.01.2014

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