Gemeinde Thüngersheim

Seitenbereiche

Dienstleistungen

Volltextsuche

Übergangsgeld Kriegsopferversorgung

Beschreibung

Kriegsopfer (Beschädigte) erhalten Übergangsgeld, wenn sie wegen der Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung) keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können; in bestimmten Fällen wird anstelle des Übergangsgeldes eine Unterhaltsbeihilfe gewährt (siehe hierzu Kriegsopferfürsorge, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).

Die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt im Wesentlichen wie in der Renten- und Unfallversicherung (siehe oben).

§ 26a Bundesversorgungsgesetz

Gesetzliche Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger, Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle

Rechtsgrundlagen

Zuständiges Amt:

Übersicht der bayerischen Behörden

zum Amt

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Fon: +49 (0)921 605-03
Fax: +49 (0)921 605-3903
poststelle(@)zbfs.bayern.de

zum Amt

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Gültig bis: 01.01.2014

© Gemeinde Thüngersheim  | Untere Hauptstraße 14  | 97291 Thüngersheim  | Tel.: 09364 8135-0  | Fax: 09364 8135-25  | E-Mail schreiben