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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Die Marktverordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihrer Gemeinde.
Gemeinde Thüngersheim
Untere Hauptstr. 14
97291 Thüngersheim
Fon: +49 (0)9364 8135-0
Fax: +49 (0)9364 8135-25
info(@)thuengersheim.de
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Gültig bis: 31.01.2014