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Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes die Möglichkeit, gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde, zu widersprechen.
Sofern Sie einer der ausgewählten Haushalte sind, geben Sie bitte Auskunft laut dem Mikrozenusgesetz.
Nähere Infos im Anhang.
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