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Durch die Förderungen sollen beispielsweise Kunstvereine in die Lage versetzt werden, mehr Ausstellungen durchführen.
Fördergegenstand ist das bayerische Ausstellungswesen. Die Förderung bezieht sich auf:
Die Förderung wird an Kommunen, Kunstvereine, Ausstellungsvereine, etablierte Künstlergruppen, lockere Vereinigungen von Künstlerinnen und Künstlern oder Einzelveranstalter ausgereicht, die mindestens eine dreijährige Ausstellungstätigkeit nachweisen können. Einzelausstellungen von Künstler/innen sind aufgrund deren Vielzahl in Bayern nicht förderfähig.
Gefördert werden können
In der Regel werden Zuwendungen zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro gewährt, entscheidend ist die Höhe der Gesamtkosten und die Bedeutung des Ausstellungsprojekts/Symposiums.