Gemeinde Th�ngersheim

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Thema Bauen

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Gemeindliche Bebauungspläne

Zur Zeit bestehen vier gültige Bebauungspläne für die Gemeinde Thüngersheim für Wohnbebauung, sowie der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet an der Veithöchheimer Straße.

Hier gelangen Sie direkt zu den Bebauungsplänen Bühl III, Schranne I, 5. Änderung, Schranne I, 6. Änderung, Unterer Geisberg,  und Gewerbegebiet Veitshöchheimer Straße.

 

laufende Bauleitplanverfahren

Aufstellung einer Entwicklungssatzung "westlich Veitshöchheimer Straße" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Bekanntmachungstext

Entwurf Entwicklungssatzung "westlich Veitshöchheimer Straße"

Entwurf Begründung Entwicklungssatzung "westlich Veitshöchheimer Straße"


6. Änderung des Bebauungsplanes "Unterer Geisberg" nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Geltungsbereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses


Datenschutz in der Bauleitplanung

 

Fördermöglichkeiten

Im Bereich des Sanierungsgebietes, dass sich über den Altort und angrenzende Bereiche erstreckt, besteht das durch die Städtebauförderung getragene Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen.

Zweck des Kommunales Förderprogramms ist die Erhaltung und Förderung des eigenständigen Charakters im Ortskern von Thüngersheim, da es sich um einen historisch besonders wertvollen fränkischen Weinbauort handelt. Es werden Maßnahmen zur Erhaltung, Sanierung und Gestaltung von Gebäuden und deren Freiflächen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunte gefördert. Die Gestaltungssatzung für den Altort Thüngersheim ist hierbei zu beachten.

Bei Fragen zum Kommunalen Förderprogramm und den steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)  in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.

Bodenrichtwertübersicht

Der Gutachterausschuss führt über alle innerhalb des Landkreises Würzburg abgewickelten Grundstücksgeschäfte eine Kaufpreissammlung. Diese Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Nach Ermittlung der Bodenrichtwerte erstellt der Gutachterausschuss eine Bodenrichtwertübersicht, bestehend aus einer Bodenrichtwerttabelle und einer -karte für jede Stadt bzw. Gemeinde des Landkreises Würzburg. Aus der Bodenrichtwerttabelle können die Bodenrichtwerte jeweils für das gesamte bebaute Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsbereiche (Wohngebiete, Mischgebiete, Industrie- und Gewerbegebiete, typischer Altort) entnommen werden. Sie beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes. Begleitend hierzu stellt die Bodenrichtwertkarte farbig und flächendeckend die unterschiedlichen Nutzungsbereiche dar.

Die Bodenrichtwerte sowie die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden Bodenrichtwert-Zonen sind online im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar.

Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022

Die Bodenrichtwerte werden bei den Städten und Gemeinden in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht. Auskünfte über Bodenrichtwerte kann im Übrigen jedermann vom Gutachterausschuss erhalten. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Bei schriftlichen Auskünften beträgt die Mindestgebühr 20,00 Euro. Sie erhöht sich je nach Umfang der Auskunft.

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