Gemeinde Th�ngersheim

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Steuern & Gebühren

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Aktuelle Steuern & Gebühren

Nachfolgend die aktuellen Steuern & Gebühren der Gemeinde Thüngersheim. Zu weiteren Rückfragen steht Ihnen Ihr Rathaus gerne zur Verfügung.

Grundsteuer

  • Grundsteuer A: Hebesatz 600 v.H. (Landwirtschaft)
  • Grundsteuer B: Hebesatz 350 v.H.
  • Gewerbesteuer: Hebesatz 380 v.H.

Hundesteuer

  • Hund 60,00 Euro
  • Kampfhund 1.000,00 Euro

Kindergartenentgelt

Wasser & Abwasser

Gemäß Satzungsänderung vom 13. Dezember 2019 wird ab dem Jahr 2020 eine jährliche Grundgebühr für jeden Hauptwasserzähler fällig:

bis 4 m³      45,00 Euro/Jahr

bis 10 m³    112,50 Euro/Jahr

bis 16 m³    180,00 Euro/Jahr

über 16 m³   337,50 Euro/Jahr

Info: Die Zählerbezeichnung 4 m³h sagt aus, welche Durchflussmenge dieser Zähler pro Stunde leisten kann. Es bedeutet nicht, dass dieser Zähler nur eine Gesamtmenge von 4 m³ pro Jahr aufnehmen kann. Generell ist zu sagen, dass der "normale" Haushalt grundsätzlich über einen 4 m³h verfügt.

Formular zur Reduzierung der Grundgebühr für Gärten in der Mainau, die im Trinkwasserbereich liegen (pdf)

Wasserverbrauchsgebühr

pro m³ 2,87 Euro zzgl. 7 % Mwst. (seit 01.01.2023)

Herstellungsbeitrag Trinkwasserversorgung

  • Grundstücksfläche: 0,70 Euro/m²
  • Geschoßfläche: 3,16 Euro/m²

Wasserqualität

Infos hierzu:

lZweckverband Fernwasser- versorgung Mittelmain (FWM). Weiter zur Homepage

Abwassergebühr

pro m³ 2,68 Euro

Herstellungsbeitrag Entwässerung

Grundstücksfläche

  • 2,73 Euro/m²

Geschoßfläche

  • 13,64 Euro/m²

Müllabfuhrgebühren

ab 01.01.2007 über das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg

  • 60 Liter Tonne 159,00 Euro
  • 80/90 liter Tonne 202,00 Euro
  • 120 Liter Tonne 245,00 Euro
  • 240 Liter Tonne 414,00 Euro
  • 1.100 Liter Tonne 1.752,00 Euro
  • 4.500 Liter Tonne 5.838,00 Euro

Zusatzgebühr bei Überschreitung des Bioabfallvolumens je 120 l Biotonne 50,00 Euro

Friedhof (Grabgebühren)

Einzelgrab

  •   5 Jahre: 175,00 Euro
  • 10 Jahre: 350,00 Euro
  • 15 Jahre: 525,00 Euro
  • 20 Jahre: 700,00 Euro

 Doppelgrab

  •   5 Jahre:   350,00 Euro
  • 10 Jahre:   700,00 Euro
  • 15 Jahre: 1.050,00 Euro
  • 20 Jahre: 1.400,00 Euro

Dreifachgrab

  •   5 Jahre:   525,00 Euro
  • 10 Jahre: 1.050,00 Euro
  • 15 Jahre: 1.575,00 Euro
  • 20 Jahre: 2.100,00 Euro

Urnenerdgrab

  •   5 Jahre: 150,00 Euro
  • 10 Jahre: 300,00 Euro
  • 15 Jahre: 450,00 Euro

Urnennischen

  •   5 Jahre: 275,00 Euro
  • 10 Jahre: 550,00 Euro
  • 15 Jahre: 825,00 Euro

Beim Erwerb einer Grabstätte ist die Nutzungsgebühr für die Dauer der Ruhefrist zu entrichten.

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