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Thüngersheim begrüßt seine Gäste auf das Herzlichste. Schlendern sie durch die verträumten Gassen des Altorts und erahnen sie die bewegte Vergangenheit, die bis ins 11. Jahrhundert zurückreicht.
Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer in Bayern. Damit die Steuer korrekt berechnet werden kann, müssen die beim Finanzamt gespeicherten Angaben zu Grundstücken und Gebäuden aktuell sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher verpflichtet, Änderungen selbst beim Finanzamt zu melden.
Eine Meldepflicht besteht insbesondere, wenn
• sich die Fläche und Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes geändert hat (z. B. durch An- oder Umbauten, Abriss, Nutzungsänderung oder Änderung der Grundstücksgröße),
• land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu Bauland umgewandelt oder gewerblich genutzt werden,
• eine neue wirtschaftliche Einheit entstanden ist (z. B. durch Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum).
Die Meldung muss bis spätestens 31. März des Folgejahres nach der Änderung erfolgen.
Die Mitteilung kann einfach und bequem online über das Steuerportal ELSTER vorgenommen werden. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer, dieser Verpflichtung fristgerecht nachzukommen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de
Am 8. Oktober 2025 fand in der Sporthalle der 2. Workshop zum Kommunalen Denkmalkonzept für den Altort statt. Hier können Sie sich die gezeigte Präsentation ansehen. Der Workshop stand unter der Überschrift
"Info- und Beratungsabend Ensemble Altort"
Informationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe