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Der Gutachterausschuss führt über alle innerhalb des Landkreises Würzburg abgewickelten Grundstücksgeschäfte eine Kaufpreissammlung. Diese Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Sie werden durch den Gutachterausschuss in zweijährigem Turnus (zum Ende eines Jahres mit gerader Jahreszahl) als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland für alle Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Stadt- und Ortsteile ermittelt.
Die Bodenrichtwerte werden bei den Städten und Gemeinden in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht (Stand 31.12.2020). Auskünfte über Bodenrichtwerte kann im Übrigen jedermann vom Gutachterausschuss erhalten. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Bei schriftlichen Auskünften beträgt die Mindestgebühr 20,00 Euro. Sie erhöht sich je nach Umfang der Auskunft.
Nach Ermittlung der Bodenrichtwerte erstellt der Gutachterausschuss eine Bodenrichtwertübersicht, bestehend aus einer Bodenrichtwerttabelle und einer -karte für jede Stadt bzw. Gemeinde des Landkreises Würzburg. Aus der Bodenrichtwerttabelle können die Bodenrichtwerte jeweils für das gesamte bebaute Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsbereiche (Wohngebiete, Mischgebiete, Industrie- und Gewerbegebiete, typischer Altort) entnommen werden. Sie beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes. Begleitend hierzu stellt die Bodenrichtwertkarte farbig und flächendeckend die unterschiedlichen Nutzungsbereiche dar.
Die Bodenrichtwertübersicht liegt jeweils in den Monaten April oder Mai nach Ablauf des Jahres mit gerader Jahreszahl vor.
Die Bodenrichtwerte sowie die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden Bodenrichtwert-Zonen sind online im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de einsehbar.
Zur Zeit bestehen vier gültige Bebauungspläne für die Gemeinde Thüngersheim für Wohnbebauung, sowie der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet an der Veithöchheimer Straße.
Hier gelangen Sie direkt zu den Bebauungsplänen Bühl III, Schranne I, 5. Änderung, Schranne I, 6. Änderung, Unterer Geisberg, und Gewerbegebiet Veitshöchheimer Straße.
Aufstellung einer Entwicklungssatzung "westlich Veitshöchheimer Straße" nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Entwurf Entwicklungssatzung "westlich Veitshöchheimer Straße"
Entwurf Begründung Entwicklungssatzung "westlich Veitshöchheimer Straße"