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Kaminkehrer

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Kaminkehrerwesen und Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Die Regierung von Unterfranken teilt die Kehrbezirke ein und bestellt nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf einen Kehrbezirk.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterliegen der Überwachung und Aufsicht durch die Landratsämter uns kreisfreien Städte.

Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie auf den Internetseiten der Kaminkehrer-Innung Unterfranken finden.

Dies lautet: www.schornsteinfeger.de


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