Gemäß Satzungsänderung vom 13. Dezember 2019 wird ab dem Jahr 2020 eine jährliche Grundgebühr für jeden Hauptwasserzähler fällig:
bis 4 m³ 45,00 Euro/Jahr
bis 10 m³ 112,50 Euro/Jahr
bis 16 m³ 180,00 Euro/Jahr
über 16 m³ 337,50 Euro/Jahr
Info: Die Zählerbezeichnung 4 m³h sagt aus, welche Durchflussmenge dieser Zähler pro Stunde leisten kann. Es bedeutet nicht, dass dieser Zähler nur eine Gesamtmenge von 4 m³ pro Jahr aufnehmen kann. Generell ist zu sagen, dass der "normale" Haushalt grundsätzlich über einen 4 m³h verfügt.
Formular zur Reduzierung der Grundgebühr für Gärten in der Mainau, die im Trinkwasserbereich liegen (pdf)
Wasserverbrauchsgebühr
pro m³ 2,87 Euro zzgl. 7 % Mwst. (seit 01.01.2023)
Herstellungsbeitrag Trinkwasserversorgung
- Grundstücksfläche: 0,70 Euro/m²
- Geschoßfläche: 3,16 Euro/m²
Wasserqualität
Infos hierzu:
lZweckverband Fernwasser- versorgung Mittelmain (FWM). Weiter zur Homepage
Abwassergebühr
pro m³ 2,68 Euro
Herstellungsbeitrag Entwässerung
Grundstücksfläche
Geschoßfläche