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Das ursprünglich altdeutsche Wort "Gaden" bedeutet soviel wie "kleines, einzimmriges Häuschen (Hütte)", "Kammer", "Gemach (besonders zu Wirtschaftszwecken)", "Verkaufsladen" oder auch "Stockwerk". Damit wäre der ursprüngliche Zweck und auch das Aussehen der Kirchgaden annähernd definiert.
Diese waren zunächst nur für den Ernstfall, bei Überfall oder Belagerung als Wohn- und Versorgungseinrichtungen in den Kirchenburgen gedacht. Im Laufe der Zeit wurden sie als ständige Einrichtung z. B. zur Lagerung der Ernteerträge, als Vorratshäuschen, als Weinlager oder zur sicheren Aufbewahrung des wertvollsten Besitzes der Ortsbewohner "missbraucht".
Über die Nutzung der Thüngersheimer Gaden sind keine schriftlichen Quellen erhalten. Die einzelnen Gaden standen im Eigentum verschiedener Familien oder auch der Gemeinde. Meist war das Besitzrecht an einen Hof gebunden. Sie konnten verkauft, getauscht und vererbt werden. Auch einzelne Teile, z. B. "1/3 Keller*' oder "daß halbe gaaten", wurden an unterschiedliche Parteien verpachtet.
Bereits 1443 versicherten Michael Ortlieb und Fritz Leichtermut vor dem Kaiserlichen Landgericht zu Würzburg, daß sie 'das abgrenzt gaden im kirchhof zu Tungersheini von ihrem verstorbenen Vater Cuntz Leichtermut geerbt hätten, der es von dem verstorbenen Hans Bayer aus Thüngersheim zu dessen Lebzeiten gekauft habe".
Der älteste Bau, dürfte aufgrund seines schwellenlosen Erdgeschosses und den durchgehend angeblatteten Verstrebungen in beiden Geschossen vor 1500 entstanden sein Die heute noch erhaltenen Gaden entlang der Kirchgasse stehen also nur stellvertretend für eine Reihe noch älterer Bauten. Sie sind, neben der Mauer hinter dem Kirchenchor, das letzte Zeugnis der einstigen Kirchhofbefestigung.
Buchungsmodalitäten und Buchungskalender finden Sie auf dieser Homepage unter: Gemeinde & Weinbau.
Viele weitere Informationen erhalten Sie auch direkt auf der Homepage der Wein-Kultur-Gaden.