Hauptmenü
Navigation
Navigation
- Gemeinde & Weinbau
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer in Bayern. Damit die Steuer korrekt berechnet werden kann, müssen die beim Finanzamt gespeicherten Angaben zu Grundstücken und Gebäuden aktuell sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher verpflichtet, Änderungen selbst beim Finanzamt zu melden.
Eine Meldepflicht besteht insbesondere, wenn
• sich die Fläche und Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes geändert hat (z. B. durch An- oder Umbauten, Abriss, Nutzungsänderung oder Änderung der Grundstücksgröße),
• land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu Bauland umgewandelt oder gewerblich genutzt werden,
• eine neue wirtschaftliche Einheit entstanden ist (z. B. durch Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum).
Die Meldung muss bis spätestens 31. März des Folgejahres nach der Änderung erfolgen.
Die Mitteilung kann einfach und bequem online über das Steuerportal ELSTER vorgenommen werden. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer, dieser Verpflichtung fristgerecht nachzukommen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de