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Die Gemeinde Thüngersheim weist zum Jahreswechsel darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Altort aufgrund gesetzlicher Regelungen verboten ist.
Auch ohne eigens eingerichtete Verbotszonen ist an Silvester und Neujahr „in direkter Nähe“ zu Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Zum Schutz der Altorte hat der Bundesgesetzgeber zum 1.10.2009 den §23 der Sprengstoffverordnung verschärft. Das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ist jetzt in der Nähe von Fachwerkhäusern kraft Bundesgesetz verboten.
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist generell nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.