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Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer in Bayern. Damit die Steuer korrekt berechnet werden kann, müssen die beim Finanzamt gespeicherten Angaben zu Grundstücken und Gebäuden aktuell sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher verpflichtet, Änderungen selbst beim Finanzamt zu melden.
Eine Meldepflicht besteht insbesondere, wenn
Die Meldung muss bis spätestens 31. März des Folgejahres nach der Änderung erfolgen.
Die Mitteilung kann einfach und bequem online über das Steuerportal ELSTER vorgenommen werden. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer, dieser Verpflichtung fristgerecht nachzukommen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de